Willkommen auf der Internetseite der Kanzlei Kunert!

Sie wollen heiraten oder eine Lebenspartnerschaft eingehen.
Sie sind getrennt und wollen sich scheiden lassen.
Es geht um Ihre Kinder und um den Unterhalt.

Sie oder eine Person in Ihrem Umfeld benötigt persönliche Unterstützung, etwa Betreuung oder eine Verfügung.

Wir beraten Sie gerne.

Kunert
Rechtsanwalt

Kanzlei
Adam-Karrillon-Str. 19
55118 Mainz

Tel. 0 61 31 / 622 44-92
Fax 0 61 31 / 488 38-57
E-Mail: kontakt@kanzlei-kunert.net


Rechtsanwalt Kunert
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Unsere Leistungen auf einen Blick

Nachfolgend finden Sie einen Überlick unserer Leistungen. Sie haben Fragen? Gern stehen wir zu Ihrer Verfügung.

Ehevertrag

Mit einem Ehevertrag können die gesetzlichen Regelungen für die Ehe nach den Bedürfnissen der Ehepartner angepasst werden.

Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist rechtlich unverbindlich.

Eingetragene Lebenspartnerschaft

Personen gleichen Geschlechts können eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen.

Kinder

Sowohl bei einer Trennung als auch bei einer Scheidung haben die Eltern dem Kind gegenüber Verpflichtungen und Rechte.

Scheidung

In den meisten Fällen wird eine Ehe durch Scheidung aufgelöst. In besonderen Fällen kann eine Ehe aber auch aufgehoben oder für nichtig erklärt werden.

Unterhalt

Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsberechtigt ist, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.

Betreuung

Das Wesen der Betreuung besteht darin, dass für eine volljährige Person ein Betreuer bestellt wird, der in einem genau festgelegten Umfang für diese Person tätig wird.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung ist sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn dieser in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.

Ehevertrag

Mit einem Ehevertrag können die gesetzlichen Regelungen für die Ehe nach den Bedürfnissen der Ehepartner angepasst werden. Ist die Ehe gescheitert, entstehen in der Regel wechselseitige Ansprüche auf Unterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich.

Es gibt keinen Musterehevertrag. Die Situationen und Bedürfnisse jedes Ehepaares sind sehr unterschiedlich. Der Ehevertrag soll eine auf die ganz persönliche Situation der Ehepartner abgestimmte Grundlage für die Ehe schaffen. Mit unserer Hilfe kann ein auf genau Sie angepasster Ehevertrag entworfen werden.

Ehevertrag Rechtsanwalt Kanzlei Kunert Mainz

Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist rechtlich unverbindlich. Sie kann jederzeit aufgelöst werden.

Nur im Falle gemeinsamer Kinder gibt es für die nichteheliche Lebensgemeinschaft gesetzliche Regelungen. Bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft hat grundsätzlich die Mutter das Sorgerecht über das gemeinsame Kind. Durch eine Erklärung beim Jugendamt kann jedoch das Sorgerecht auch auf den Vater des Kindes übertragen werden. Die Eltern üben dann das Sorgerecht gemeinsam aus.

Nichteheliche Väter haben ein Umgangsrecht mit ihrem Kind. Ebenso kann das Kind Unterhaltsansprüche gegen den Vater haben.

Nichteheliche Lebensgemeinschaft Rechtsanwalt Kanzlei Kunert Mainz

Eingetragene Lebenspartnerschaft

Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz konnten volljährige Personen gleichen Geschlechts an eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Seit Oktober 2017 können gleichgeschlechtliche Paare die Ehe miteinander eingehen. Der Gesetzestext lautet insofern: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“

Eine bestehende Lebenspartnerschaft kann in eine Ehe umgewandelt werden. Allerdings gilt eine Lebenspartnerschaft nicht als Ehezeit, so dass daraus keine eventuellen Ansprüche aus Unterhalt, Versorgungsausgleich oder Zugewinn entstehen.

Eingetragene Lebenspartnerschaft Rechtsanwalt Kanzlei Kunert Mainz

Kinder

Eheliche und nichteheliche geborene Kinder sind vor dem Gesetz gleichgestellt. Sowohl bei einer Trennung als auch bei einer Scheidung haben die Eltern dem Kind gegenüber Verpflichtungen und Rechte.

Bei Streitigkeiten zwischen den gemeinsam sorgeberechtigten Eltern können Teilbereiche des Sorgerechts auf einen Elternteil allein übertragen werden, z. B.:

  • Aufenthaltsbestimmungsrecht (wo soll das Kind seinen Lebensmittelpunkt haben)
  • Gesundheitsfürsorge
  • schulische Belange

Bei allen Entscheidungen steht stets das Kindeswohl im Vordergrund. Einem jeden Kind wird grundsätzlich ein Verfahrensbeistand, als Anwalt des Kindes, beigeordnet.

Nach § 1631 Abs. 2 BGB haben Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafung, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

Kinder Rechtsanwalt Kanzlei Kunert Mainz

Scheidung

Die standesamtliche Trauung begründet die bürgerlich-rechtliche Ehe. Die Ehe wird grundsätzlich auf Lebenszeit geschlossen. In den meisten Fällen wird eine Ehe durch Scheidung aufgelöst. In besonderen Fällen kann eine Ehe aber auch aufgehoben oder für nichtig erklärt werden. Der Grund einer Scheidung ist das Scheitern der Ehe. Es gilt das Zerrüttungsprinzip (kein Verschuldensprinzip).

Sie wünschen die Scheidung? Wir unterstützen Sie. Bitte füllen Sie die Formulare aus, die Sie in unserem Downloadbereich vorfinden.

  • Eine Ehe gilt als gescheitert, wenn eine eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht zu erwarten ist, dass diese wiederhergestellt werden wird.
  • Lebt das Ehepaar seit einem Jahr getrennt und möchte die eheliche Lebensgemeinschaft nicht wieder aufnehmen, wird das Scheitern der Ehe vermutet.
  • Lebt das Ehepaar seit drei Jahren getrennt, wird das Scheitern der Ehe unwiderleglich vermutet.
  • Ebenso geht man von einem Scheitern der Ehe aus, wenn das Ehepaar seit einem Jahr getrennt lebt und beide die Scheidung beantragen.

Sofern die Eheleute noch nicht ein Jahr getrennt leben, kann bei unzumutbaren Härtegründen eine Scheidung dennoch beantragt werden.

Zu den Härtegründen zählen unter anderem

  • gegebenenfalls das eheähnliche Zusammenleben des Ehepartners mit einer anderen Person
  • Misshandlungen
  • schwerer Alkohol-/oder Drogenmissbrauch

Jede Partnerschaft ist anders und hoch individuell. Wir unterstützen Sie bei Ihren ganz persönlichen Bedürfnissen und Fragen.

Scheidung Rechtsanwalt Kanzlei Kunert Mainz

Unterhalt

  • Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren (§ 1601 BGB)
  • Unterhaltsberechtigt ist, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. (§ 1602 BGB)
  • Maßgeblich für den Unterhalt ist die Lebensstellung des Bedürftigen (§ 1610 BGB)

§ 1610 Abs. 1 BGB regelt, dass das Maß des zu gewährenden Unterhalts sich nach der Lebensstellung des Bedürftigen richtet. Kinder leiten ihre Lebensstellung von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eltern ab. Der Unterhaltsanspruch richtet sich also nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern, wobei ein Luxusleben nicht finanziert werden muss. Während bestehender Ehe wird der Unterhalt des Kindes durch Unterkunft, Verpflegung und Kleidung, etc., sowie alle notwendigen Dinge des täglichen Lebens gewährt. Dies ist der sogenannte „Naturalunterhalt“.

Eltern sind verpflichtet, ihrem Kind nach dem Schulabschluss eine Berufsausbildung zu ermöglichen. Grundsätzlich muss nur eine Ausbildung bezahlt werden. Allerdings ist auch der Abbruch einer Ausbildung hinzunehmen und eine Zweitausbildung zu finanzieren, wenn dieser Abbruch aus nachvollziehbaren Gründen erfolgte (z.B. gesundheitliche Gründe, Fehleinschätzung des Talentes o.ä.).

In Ausnahmefällen kann auch die Finanzierung einer Zweitausbildung verlangt werden, wie z.B. im klassischen Fall der Banklehre und des sich anschließenden BWL-Studiums.

Kinder haben weder als minderjährige noch als volljährig Privilegierte Anspruch darauf, dass ihnen die Eltern statt Naturalunterhalt Barunterhalt zahlen. Eltern haben grundsätzlich das Bestimmungsrecht wie der Unterhalt gewährt wird.

Die Ansprüche eines jeden Menschen sind in seinen jeweiligen Situationen sehr unterschiedlich. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung ihrer persönlichen Ansprüche.
Unterhalt Rechtsanwalt Kanzlei Kunert Mainz

Betreuungsrecht

Das Wesen der Betreuung besteht darin, dass für eine volljährige Person ein/e Betreuer/in bestellt wird, der in einem genau festgelegten Umfang für diese Person tätig wird. Das Selbstbestimmungsrecht des betroffenen Menschen wird dabei gewahrt, soweit dies möglich und seinem Wohl zuträglich ist. Die Wünsche des/der Betreuten sind in diesem Rahmen beachtlich.

Betroffene sind Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können. Viele Betroffene sind alte Menschen, denn im Alter nimmt die Fähigkeit zu selbstbestimmtem Leben leider oft ab. Der Anteil älterer Mitbürger/innen an der Gesamtbevölkerung wird sich in den kommenden Jahren wesentlich erhöhen.

Ein/eine Betreuer/in kann bestellt werden, wenn bei einer betroffenen Person eine Hilfsbedürftigkeit vorliegt. Diese Hilfsbedürftigkeit kann sich ergeben aus

  • psychischeer Erkrankung
  • geistiger Behinderung
  • seelischer Behinderung

Die Betreuung stellt eine wichtige Hilfe für die Betroffenen dar. Allerdings kann sie auch als Eingriff empfunden werden. Dennoch ist zu beachten, dass gegen den Willen des/der Betroffenen, sofern er diesen frei bilden kann, ein Betreuer nicht bestellt werden darf.

Die Bestellung eines Betreuers oder einer Betreuerin ist keine Entrechtung. Sie hat nicht zur Folge, dass der Betreute geschäftsunfähig wird. Es bedeutet viel mehr, dass eine andere Person der hilfsbedürftigen Person zur Seite gestellt wird, die dann wichtige Aufgaben für die hilfsbedürftige Person vornehmen kann.

Sollten Sie eine hilfsbedürftige Personen kennen, sprechen Sie bitte die örtlichen Betreuungsbehörden an. Diese finden Sie den Stadtverwaltungen oder Kreisverwaltungen. Von dort wird der Sachverhalt durch die Betreuungsbehörde untersucht und überprüft, in welchem Umfang eine Person Hilfe benötigt. Sodann wird von der Betreuungsbehörde ein/e Betreuer/in beim örtlichen Amtsgericht vorgeschlagen. Der Betreuer oder die Betreuerin wird dann vom Amtsgericht (Betreuungsgericht) bestellt.

Benötigen Sie Hilfe? Wir unterstützen Sie gerne. Sprechen Sie uns an!
Betreuungsrecht Rechtsanwalt Kanzlei Kunert Mainz

Patientenverfügung

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten vorsorglich festlegen, welche bestimmten medizinischen Maßnahmen durchzuführen oder aber zu unterlassen sind, falls sie nicht mehr selbst entscheiden können.

Mit einer Patientenverfügung ist sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn dieser in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.

Jede und jeder einwilligungsfähige Volljährige kann eine Patientenverfügung verfassen. Die Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.

Natürlich ist es sinnvoll, sich in dieser individuellen Situation auch von einem Arzt oder einer Ärztin oder einer anderen Person Ihres Vertrauens unterstützen zu lassen.

Liegt keine Patientenverfügung vor oder sind die Festlegungen in einer Patientenverfügung zu ungenau oder zu allgemein, entscheiden dann andere Menschen, in der Regel der Arzt oder die Ärztin, aufgrund eines mutmaßlichen Willens über die anstehende, notwendige Behandlung.

Wir unterstützen Sie dabei eine Patientenverfügung zu verfassen, die Ihren Wünschen und Ihren Bedürfnissen entspricht und im Wortlaut klar, deutlich und konkret formuliert ist. Gerne sind wir für Sie da.

Patientenverfügung Rechtsanwalt Kanzlei Kunert Mainz

Zivilrecht

Die Gesetzeslage und aktuelle Rechtsprechung gehören zum Grund- und Standardwissen.

Wir betreuen für Sie Mandate aus dem sog. "allgemeinen Zivilrecht".
Dazu gehören unter anderem folgende Bereiche:

  • Kaufvertrag
  • Werkvertrag
  • Darlehensvertrag
  • Dienstleistungsvertrag
  • Internetgeschäfte sowie
  • Fernabsatzverträge.

Wir beraten Sie auch gerne in Angelegenheiten des Reiserechts, Transportrechts, Energieversorgungsrechts, Versicherungsrechts oder Kapitalanlagerechts. Selbstverständlich stehen wir Ihnen in Fragen des Schadensersatzes zur Verfügung.

Wir beraten Sie umfassend und kompetent und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Gegenseite.

Zivilrecht Rechtsanwalt Kanzlei Kunert Mainz

Download

Allgemein:

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Wir benötigen außerdem folgende Unterlagen:

  • Kopie der Heiratsurkunde
  • Kopie der Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder
  • Ehevertrag (falls vorhanden)
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Biografie

Rechtsanwalt Kunert wurde 1971 in Bernkastel-Kues geboren. Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er in Mainz und in Speyer. Er ist seit 2002 zugelassener Rechtsanwalt in Mainz. Vor Gründung der Kanzlei arbeitete er in einer Kanzlei für Wirtschaftsrecht in Essen.

Mitgliedschaften

  • Lions Club Nieder-Olm
  • Johanniter Hilfsgemeinschaft (2. Vorsitzender)
  • Landesverband der Berufsbetreuer Rheinland-Pfalz
  • Old Table 21 Mainz
  • TSG Drais 1876 e. V.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Familienrecht
  • Betreuungsrecht
  • Vermögensangelegenheiten
  • allgemeines Zivilrecht

Zulassungen

  • Rechtsanwalt
  • Berufsbetreuer
  • Verfahrenspfleger


Zivilrecht Rechtsanwalt Kanzlei Kunert Mainz

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